Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma FTW Industries und Kunden geschlossenen Verträgen sowie anderen Geschäftsbeziehungen. Des Weiteren gelten diese Geschäftsbedingungen für Angebote und angenommen Aufträge seitens der Firma FTW Industries.
Angebote die von mir generell schriftlich übermittelt werden, sind freibleibend bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung.
Alle Verträge aus Lieferungen und Leistungen die geschlossen werden unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltend Verträge die sich aus telefonischer, persönlicher sowie Bestellung über Internet ergeben. Änderungen und Abweichungen von diesen Vereinbarungen erfordern die schriftliche Zustimmung durch die Firma FTW Industries.
FTW Industries behält sich Sondervereinbarungen vor. Diese werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. FTW Industries übernimmt keine Haftung für die vollständige Richtigkeit. Bei Kostenvoranschlägen handelt es sich um Richtpreise. Diese können nach dem tatsächlichem Arbeitsaufwand oder der Produktwahl, sowie allfälligen Zusatzarbeiten angepasst werden. Zusatzarbeiten können auch mündlich vereinbart werden und unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Materialen
Durch grobe Schäden und äußerliche Einwirkung verursachte Schäden an Folien werden nicht im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen behandelt.
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wurde, gelten die im Kostenvoranschlag übermittelten Preise. Bei Angeboten handelt es sich stets um Nettopreise, gemäß Paragraf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Die von der Firma FTW Industries gelegten und übermittelten Rechnungen sind ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung bleiben die verwendeten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Firma FTW Industries.
Bei Zahlungsverzug können seitens der Firma FTW Industries Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. zuzüglich Portokoste geltend gemacht werden. Ebenso bei Nichteinzahlung von offenen Rechnungen Rechtsmittel einzulegen sowie Inkassobüros zur Eintreibung zu beauftragen.
Für Folgegeschäfte, im Falle der Nichtbezahlung offener Rechnungen, behält sich die Firma FTW Industries eine Aussetzung derer offen.
Liefertermine gelten als eingehalten, sollte die Lieferbereitschaft seitens der Firma FTW Industries eingehalten werden. Lieferprobleme seitens Lieferanten ermöglichen keine reduzierten Preise, Abschläge oder Sonderleistungen. FTW Industries verpflichtet sich den Kunden schnellstmöglich über Lieferverzögerungen zu informieren.
Bestellungen
Bestellungen gelten als verbindlich. Diese können sowohl schriftlich, als auch in Ausnahmefällen mündlich erteilt werden. Des Weiteren akzeptiere ich Bestellungen via Email oder über unser Kontaktformular auf meinen verschiedenen Homepages.
Für Onlinebestellungen kann die Firma FTW Industries keine Haftung die die vollständige Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen übernehmen.
Die Auftragsbestätigung erlangt ihre Gültigkeit durch die schriftliche Übermittlung an FTW Industries. In dieser schriftlich dargelegte Zusatzarbeiten oder Abweichungen bedürfen einer neuerlichen Bestätigung von der Firma FTW Industries. Durch die schriftliche Übermittlung der Auftragsbestätigung wird diese für den Kunden verbindlich und der im Angebot gelegte Preis ist nach Durchführung und Abschluss der Arbeiten an die Firma FTW Industries zu entrichten, dies unverzüglich nach Rechnungserhalt.
Transport und Anfahrt
Kosten für Anfahrt und Lieferung sind im Angebotspreis nicht enthalten oder aber diese werden separat angeführt. Für Anfahrten außerhalb Wiens verrechnet FTW Industries das gesetzlich zulässige Km-Geld für die Gesamtkilometerzahl (Anfahrt und Rückfahrt).
Bei entlegenen Montagen, die eine Rückfahrt unmöglich oder erschwert möglich machen, behält sich FTW Industries vor Pauschalsätze für Kost und Quartier pro Monteur zu verrechnen.
Bei Annahmeverzug seitens des Vertragspartner behält sich FTW Industries pro angefangen Kalendertag eine Gebühr von 22,– € zu verrechnen. Bei Nichterfüllung des Vertrages kann FTW Industries vom Vertrag zurücktreten und entstandene Kosten dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
Gewährleistung und Haftung
Die Arbeitsleistung und Produkte sind nach Fertigstellung oder bei Übergabe zu kontrollieren. Seitens
FTW Industries wird ein Protokoll bei Übernahme von Fahrzeugen betreffend eventuell vorhandener Vorschäden erstellt.
Sollten widererwarten Schäden bei oder nach der Übernahme entdeckt werden, sind diese unverzüglich zu melden bzw. mittels Fotos zu dokumentieren. Verspätet durchgeführte Meldungen von Schäden können nicht geltend gemacht werden. Sollte ein offensichtlicher Mangel aufgetreten sein, darf dieser nicht durch Dritte oder den Kunden selbst beseitigt werden.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche können nur beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach der 3 jährigen Frist.
Datenschutz
Kundendaten werden nur für interne Zwecke gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, auch bei internationalen Geschäften kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Wien.